Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Admyral Technologies GmbH, handelnd unter „HeyTelo“ / „Hey Telo“
(„Anbieter“)
Stand: 22.09.2025
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1
Die Admyral Technologies GmbH („Anbieter“) ist Anbieter des KI-Telefonassistenten Hey Telo („Hey Telo“), einer KI-gestützten Sprach- und Voice-Software, die speziell für Betriebe jeder Größe aus dem Bereich Energie- und Gebäudetechnik entwickelt wurde. Hey Telo übernimmt Aufgaben der Kundenkommunikation und Dokumentation.
1.2
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (Nutzungsbedingungen) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Hey Telo zwischen dem Anbieter und Kunden des Anbieters.
1.3
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an geschäftlich handelnde Kunden und nicht an Verbraucher. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt der Kunde, dass er Unternehmer und kein Verbraucher ist. Die Nutzung von Hey Telo durch Verbraucher ist nicht gestattet.
1.4
Vereinbarungen über spezielle Leistungen oder Leistungsbereiche werden Teil des Vertrages mit dem Kunden und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen Nutzungsbedingungen vorrangig.
1.5
Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Zahlungen vorbehaltlos annimmt oder die Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Hey Telo unterstützt Kunden im Bereich der telefonischen und digitalen Kundenkommunikation, insbesondere durch die Durchführung von telefonischen Kundengesprächen. Für die Erbringung der Leistungen setzt der Anbieter KI-Systeme ein.
Gesprächsinhalte werden vollständig protokolliert und dem Kunden in einem Dashboard zur Verfügung gestellt.
Die einzelnen Funktionalitäten und Systemvoraussetzungen von Hey Telo ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Beschreibung
2.2
Sofern dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung gestellt wird, Systeme (z.B. CRM-/Kalender-Integrationen) von Drittanbietern („Drittanbietertools“) anzubinden, sind solche Drittanbietertools nicht Leistungsbestandteil dieses Vertrages, sondern werden von dem jeweiligen Drittanbieter unter dessen Vertragsbedingungen bereitgestellt; der Anbieter ist für Drittanbietertools, ihre Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit nicht verantwortlich und schließt jegliche Haftung für Drittanbietertools aus.
2.3
Der mit dem Kunden vereinbarte Nutzungsumfang von Hey Telo, ggf. vereinbarte Zusatzleistungen, die Vergütung sowie ggf. ein weiterer Leistungsumfang ist im Auftragsformular bzw. den Anlagen festgelegt.
Individuelle Anpassungen oder Weiterentwicklungen von Hey Telo („Customizing”) müssen als Zusatzleistungen gesondert vereinbart werden. Dies gilt nicht für die im Funktionsumfang standardmäßig vorgesehene Möglichkeit, kundenspezifische Einstellungen vorzunehmen (z.B. Festlegung von Begrüßungstexten, Prompt-/Antwortvorlagen, Weiterleitungsregeln). Diese ist vom vorliegenden Vertrag umfasst.
2.4
Der Anbieter stellt dem Kunden Hey Telo als technische Infrastruktur in Form einer Software-as-a-Service-Lösung („SaaS”) zur Verfügung. Die Daten des Kunden werden auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland gespeichert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Anbieter stellt Hey Telo auf Servern zur Nutzung am Zugangspunkt des Rechenzentrums des Anbieters zur Verfügung („Übergabepunkt der Leistung“). Zur Nutzung von Hey Telo ist es erforderlich, dass der Kunde über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf Hey Telo am Übergabepunkt der Leistung zugreift.
2.5
Für die Erbringung der Leistungen setzt der Anbieter KI-Systeme ein, die von Drittanbietern in deren alleiniger Verantwortung betrieben werden. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die KI-Systeme generierten Antworten („Output”). Dem Kunden ist bekannt, dass KI-Systeme auf Grundlage von Algorithmen und Wahrscheinlichkeiten Output generieren und KI-Systeme daher systembedingt Einschränkungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit des Outputs und die Verlässlichkeit unterliegen. Eine Fehlerfreiheit oder Richtigkeit des Outputs ist nicht geschuldet. Weder die vom Kunden eingegebenen Kommunikationsinhalte (z.B. Begrüßungstexte, Prompts) noch die von den genutzten KI-Systemen generierten Outputs werden vom Anbieter inhaltlich geprüft. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass Outputs überprüft und verifiziert werden. Für rechtsverbindliche Erklärungen im Rahmen des Outputs ist allein der Kunde verantwortlich.
2.6
Der Anbieter ist zu einer Änderung oder einer Anpassung von Hey Telo nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung von Hey Telo nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist der Anbieter zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung von Hey Telo nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren.
3. Registrierung und Erstellung eines Kundenkontos
3.1
Um Zugriff auf die Leistungen von Hey Telo zu erlangen, muss sich der Kunde registrieren und ein Kundenkonto erstellen.
3.2
Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Bei nachträglichen Änderungen sind die im Nutzerkonto hinterlegten Daten, insbesondere Adress-, Zahlungs- und Kontaktdaten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
3.3
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind Mitarbeiter des Kunden und andere von dem Kunden autorisierte Nutzer, die für die Nutzung von Hey Telo zugelassen sind und für die der Kunde über eine Lizenz verfügt.
4. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung durch beide Parteien zustande.
5. Verfügbarkeit von Hey Telo, Fehlerbehebung
5.1
Hey Telo ist zu 99 % im Kalendermonatsmittel verfügbar.
5.2
Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn Hey Telo aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, vollständig nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor, wenn Hey Telo aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg und kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophe, Epidemien und Pandemien, einschließlich der COVID-19-Pandemie), Fehlbedienung durch den Kunden oder vertragswidrigen Gebrauchs des Kunden oder wegen geplanter Wartungszeiten nach Ziffer 5.3 nicht erreichbar ist.
5.3
Der Anbieter darf den Zugang zu Hey Telo vorübergehend einschränken, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Anbieter wird dem Kunden geplante Wartungszeiten mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen. Geplante Wartungszeiten, die bei der Einhaltung der Verfügbarkeit unberücksichtigt bleiben, dürfen Samstag und Sonntag von 0:00 bis 7:00 Uhr vorgenommen werden. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 24 Stunden im Monat nicht überschreiten.
5.4
Sollte Hey Telo einen Fehler oder eine Störung aufweisen, so hat der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Sachverhalts und Beifügung aller für eine Fehlerbehebung nützlichen Informationen zu unterrichten („Fehler- und Störungsmeldungen“). Der Anbieter wird innerhalb eines Werktags (die „Reaktionszeit“) auf ordnungsgemäße Fehler- und Störungsmeldungen des Kunden mit einer qualifizierten Rückmeldung zu den Fehlerursachen und den für die Fehlerbeseitigung getroffenen und zu treffenden Maßnahmen reagieren. Die Reaktionszeit gilt nicht für unerhebliche Fehler und Störungen.
5.5
Ein Fehler oder eine Störung liegen vor, wenn Hey Telo nicht die vertraglich vereinbarten Funktionalitäten aufweist und dies im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt.
6. Nutzungsrechte an Hey Telo
6.1
Der Anbieter räumt dem Kunden das zeitlich befristete, widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, Hey Telo in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt spätestens mit Beendigung des Vertrages.
6.2
Der Kunde darf Hey Telo nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Umfang und nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck erfolgen.
6.3
Der Kunde ist nicht berechtigt, Hey Telo oder den Zugang zu Hey Telo zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben; Hey Telo zur Entwicklung eigener Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben; Funktionalitäten von Hey Telo, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und/oder zu nutzen; die Nutzungsrechte an Hey Telo an Dritte zu übertragen oder Dritten ohne Zustimmung des Anbieters Zugriff auf Hey Telo zu gewähren; den Quellcode von Hey Telo, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, ihre Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; die mit Hey Telo verbundenen Funktionen zur Verwaltung digitaler Rechte oder zum Kopierschutz oder andere Technologien, die der Kontrolle des Zugangs zu Hey Telo dienen, zu entfernen, zu umgehen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu verändern; rechtliche Hinweise insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte des Anbieters zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
7. Pflichten und Verantwortung des Kunden
7.1
Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche Recht ein, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Kommunikationsinhalte (einschließlich Prompts und Texte, z.B. Begrüßungstexte) („Kundeninhalte”) während der Vertragslaufzeit in dem für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu übermitteln. Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zugunsten des Anbieters zum Zwecke der Vertragserfüllung verfügen zu können. Weitere Rechte an den Kundeninhalten erwirbt der Anbieter nicht. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten und/oder von ihm erstellten Kundeninhalten; für die Nutzung dieser Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
7.2
Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte auf Hey Telo speichern oder speichern lassen, über Hey Telo übermitteln oder anderweitig nutzen, (i) zu deren Nutzung er in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt ist, (ii) die keine Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte) verletzen, und (iii) die keinen rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben.
7.3
Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Funktionen von Hey Telo für Systeme zu nutzen, die gemäß Art. 5 der KI-Verordnung, (EU) 2024/1689, als verbotene Systeme oder gemäß Art. 6 der KI-Verordnung als Hochrisiko-Systeme gelten.
7.4
Obwohl der Anbieter ständig bemüht ist, die Qualität und Zuverlässigkeit der Outputs sicherzustellen, können von künstlicher Intelligenz erzeugte Inhalte naturgemäß in ihrer Qualität und Genauigkeit variieren. Der Kunde ist verpflichtet, den Output auf Grundlage der dem Kunden zur Verfügung gestellten Gesprächsprotokolle auf Richtigkeit und Angemessenheit für den jeweiligen Anwendungsfall zu überprüfen und zu verifizieren, bevor er diesen nutzt oder weitergibt. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet, geeignete Mechanismen zur Sicherstellung einer menschlichen Kontrolle des Outputs zu implementieren.
7.5
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Endnutzer über den Einsatz von KI verständlich informiert wird und KI-generierte Inhalte als solche gekennzeichnet werden.
7.6
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Nutzung anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, eingehalten werden und ggf. erforderliche Einwilligungen eingeholt werden.
7.7
Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen (i) der Nutzung der Kundeninhalte durch den Anbieter oder den Kunden sowie (ii) wegen der Nutzung von Hey Telo durch den Kunden gegen den Anbieter geltend machen, soweit diese Ansprüche nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Anbieters beruhen. Davon umfasst sind auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung nach dem RVG.
7.8
Es obliegt dem Kunden, selbstständig Sicherungskopien der Kundeninhalte zu erstellen.
7.9
Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Dritte auf Hey Telo nicht unbefugt zugreifen können.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1
Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Dauer der getätigten Telefongespräche im jeweiligen Abrechnungszeitraum und etwaigen zusätzlichen Leistungen. Der Preis pro Minute ergibt sich aus dem Auftragsformular.
Sämtliche Beträge verstehen sich in EUR und netto und sind zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer zu zahlen
8.2
Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar, sofern nicht eine Bezahlung per SEPA-Lastschrift Mandat erfolgt.
8.3
Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt in elektronischer Form (z.B. per E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.4
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
8.5
Der Anbieter ist berechtigt, die nach diesem Nutzungsvertrag vom Kunden zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten des Anbieters anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine derartige Anpassung der Vergütung kann zu einer Preiserhöhung oder Preisermäßigung führen. Für die Berechnung der Gesamtkosten des Anbieters maßgeblich sind insbesondere von Drittanbietern in Rechnung gestellten Kosten, Verwaltungskosten, Kosten der Pflege und des Betriebs der IT-Infrastruktur des Anbieters, allgemeine Kosten (Kosten des Vertriebs und des Marketings, Personalkosten, Miete, externe Dienstleister) sowie Finanzierungskosten, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen sind dabei gleichermaßen preiswirksam durch den Anbieter zu berücksichtigen. Alle Preisänderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens 30 Tage nach einer derartigen Mitteilung durch den Anbieter in Kraft. Erhöht der Anbieter die Vergütung um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Erhöhungsverlangens zu kündigen.
9. Gewährleistung
9.1
Für Mängel von Hey Telo gelten die §§ 536 ff BGB. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Mängel hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
9.2
Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.3
Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
9.4
Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für den Internetzugang des Kunden, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internetzugangs. Der Anbieter übernimmt auch keine Gewährleistung für Systeme des Kunden, auf denen Hey Telo ggf. ausgeführt wird.
9.5
Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Rechtmäßigkeit der von den KI-Systemen generierten Outputs und übernimmt hierfür keine Gewährleistung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Output keine Rechte Dritter verletzt. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Kunde nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Outputs verlassen sollte, ohne diese überprüft zu haben.
9.6
Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Bereicherungsrechtliche Ansprüche des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleiben unberührt.
10. Haftung und Schadensersatz
10.1
Der Anbieter haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
10.2
In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Ziffer 10.3. nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.3. ausgeschlossen.
10.3
Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
10.4
Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern, des Anbieters.
10.5
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 10.1 und 10.3.
11. Sperrung des Zugangs zu Hey Telo, Löschung von Inhalten
11.1
Der Anbieter kann den Zugang des Kunden zu Hey Telo insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft sperren sowie die Anrufannahme deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Sofern der Kunde trotz Hinweis wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren und die Anrufannahme dauerhaft zu deaktivieren.
11.2
Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung bzw. Deaktivierung wird die Zugangsberechtigung zu Hey Telo gesperrt und die Anrufannahme deaktiviert und der Kunde wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.
11.3
Im Falle einer vorübergehenden Sperrung und Deaktivierung wird nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigen Wegfall des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung sowie die Anrufannahme reaktiviert und der Kunde wird hierüber per E-Mail benachrichtigt. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Nutzung von Hey Telo dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden. Mit der dauerhaften Sperrung des Kunden ist der Anbieter berechtigt, das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
11.4
Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, die nicht den Bedingungen der Ziffer 7 entsprechen, zu löschen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist löscht.
12. Vertragslaufzeit; Beendigung des Zugriffs
12.1
Dem Kunden wird die Nutzung von Hey Telo für die Dauer der im Auftragsformular vereinbarten Vertragslaufzeit gestattet.
12.2
Soweit im Auftragsformular keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat („Basislaufzeit“). Nach Ablauf der Basislaufzeit verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens 7 Tage vor Ablauf der Basislaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird.
12.3
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Anbieter hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in folgenden Fällen: (i) der Kunde wird zahlungsunfähig oder überschuldet; (ii) es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt (wobei die Regelung des §112 InsO unberührt bleibt), oder (iii) der Kunde ist für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug oder ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der laufenden Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die zu zahlende laufende Vergütung für zwei Monate erreicht.
12.4
Eine Kündigung hat stets schriftlich (per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
12.5
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist dem Kunden die Nutzung von Hey Telo – vorbehaltlich einer Vertragsverlängerung oder des Abschlusses eines erneuten Nutzungsvertrages – nicht mehr möglich und sämtliche Nutzerinhalte werden nach Wahl des Kunden gelöscht oder an diesen herausgegeben.
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des EU Data Act - Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 - , sofern dieser Anwendung findet.
In diesem Fall verpflichtet sich der Anbieter,
dem Kunden bis 30 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit („Übergangszeitraum”) Zugang zu allen verarbeiteten und gespeicherten Kundendaten zu gewähren; diese Daten auf Anforderung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitzustellen; die technische Unterstützung für einen Wechsel auf ein anderes System oder zu einem anderen Anbieter zu gewähren.
Für die Bereitstellung und Übertragung der Daten ist der Anbieter berechtigt, zusätzliche Gebühren in Höhe der dem Anbieter im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wechsel entstehenden Kosten zu verlangen.
Nach Ablauf des Übergangszeitraums gilt der Nutzungsvertrag als beendet und werden sämtliche Nutzerinhalte gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anforderung eine schriftliche Bestätigung der Löschung zur Verfügung.
12.6
Jede Nutzung von Hey Telo nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist unzulässig.
13. Datenschutz
13.1
Soweit der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und schließen die Parteien mit Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung (siehe Auftragsformular) ab.
13.2
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und für die Verarbeitung personenbezogener Daten ggf. erforderliche Einwilligungen eingeholt sowie dokumentiert werden.
13.3
Der Anbieter behält sich vor, die Kunden- und Gesprächsinhalte für Trainingszwecke (Verbesserung und Weiterentwicklung von Hey Telo) zu nutzen, wenn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, eine Einwilligung der Endnutzer für die Nutzung zu eigenen Trainingszwecken einzuholen. Sofern hierzu eine Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, stellt der Kunde sicher, dass die erforderliche Einwilligungserklärung eingeholt wird.
14. Vertraulichkeit
14.1
„Vertrauliche Informationen” im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die einer Partei von der anderen Partei (oder einem im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen) offenbart werden. Dazu gehören insbesondere:
Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Software, einschließlich einzelner Bestandteile, Quellcode, Herstellungsprozesse, Algorithmen, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Preislisten und Konditionen:
Unterlagen und Informationen, die durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen geschützt sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind.
14.2
Keine Vertrauliche Informationen sind Informationen,
die der Öffentlichkeit oder der anderen Partei vor der Übermittlung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein zugänglich werden;
die einer Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übermittelt werden.
14.3
Die Parteien verpflichten sich,
- Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck dieser Nutzungsvereinbarung zu verwenden;
- Vertrauliche Informationen nur gegenüber solchen Vertretern offen zu legen, deren Kenntnis unbedingt erforderlich ist und die an den Inhalt dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden werden;
- Vertrauliche Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern;
- Auf Aufforderung einer Partei oder ohne Aufforderung spätestens bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung sämtliche Vertrauliche Informationen (einschließlich etwaiger Kopien) innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Aufforderung bzw. Beendigung der Kooperationsvereinbarung auf eigene Kosten an die andere Partei zurückzugeben oder zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Rückgabe-/Vernichtungspflicht gilt nicht für automatisch im Rahmen routinemäßiger IT-Backups erzeugte Kopien, vorausgesetzt, dass diese Kopien zu keinem anderen Zweck als zur Datensicherung bzw. Archivierung verwendet werden.
14.4
Sofern eine Vertrauliche Information nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterliegt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach diesem Abschnitt.
14.5
Die Vertraulichkeitspflichten gemäß dieses Abschnitts bestehen auch nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung fort.
15. Änderung der Leistungen und Nutzungsbedingungen
15.1
Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen sowie diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Eine Änderung ist möglich, soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Veränderungen, insbesondere von technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung von KI-Systemen und anderen Drittanbietertools, Rechnung zu tragen. Der Anbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. Die Erweiterung des Funktionsumfangs ist unabhängig von diesen Voraussetzungen jederzeit einseitig möglich.
15.2
Änderungen werden dem Kunden vorab per E-Mail mitgeteilt. Soweit der Kunde deren Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen, vorausgesetzt, der Anbieter hat in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Kündigungsrecht hingewiesen.
15.3
Von der Änderungsbefugnis ausgenommen ist jede Änderung des Vertragsgegenstands und der Hauptleistungspflichten, die zu einer Änderung des Vertragsgefüges insgesamt führen würde. In diesen Fällen wird der Anbieter dem Kunden die beabsichtigten Änderungen mitteilen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den dann geänderten Bedingungen anbieten.
16. Schlussbestimmungen
16.1
Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
16.2
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Landgericht München I, Deutschland. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
16.3
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.